Das Dorferneuerungprogramm gliedert sich im Wesentlichen in zwei Bereiche:
- Private Maßnahmen und Projekt
Diese Maßnahmen können ab sofort in Angriff genommen werden.
Unter Mitwirkung des Amtes für den ländlichen Raum beim Landkreis Kassel kann ein Antrag auf Förderung gestellt werden.
Grundlage für eine Förderung sind die entsprechenden Förderrichtlinien und die Lage des Objektes im Dorferneuerungbereich.
Informationen erhalten Sie dazu bei der Gemeindeverwaltung Söhrewald oder beim Amt für den ländlichen Raum beim Landkreis Kassel.
- Kommunale Maßnahmen und Projekt
Voraussetzung für die Kommunalen Maßnahmen ist zunächst die Infrastrukturanalys. Danach erfolgt die Beauftragung eines Planungsbüros durch die Investitionsbank Hessen.
Das Planungsbüro erstellt dann unter Mitarbeit der Bürgerinnen und Bürger ein Dorferneuerungskonzept. Die Konzept beinhaltet verschiedene Projekte. Das Konzept wird wiederum der Investitionsbank Hessen vorgelegt. Die Bank entscheidet dann über die Bezuschussung.




